Chancen für Dienstleister im Energie-Sektor
8. August 2019Erste Anzeigenkampagne
6. Oktober 2019
Bei der EASA existiert der erste Entwurf zum U-Space. Dies kann sich auf Ihr UAS-Projekt auswirken!
Bisher war der "U-SPACE" ein Abstraktum. Man wusste, dass so etwas kommen würde – aber das Wann, Wie und Wo...das war in weiter Ferne. Von der
Öffentlichkeit unbemerkt hat sich jedoch die Agentur für Luftfahrtsicherheit in der Europäischen Union, die EASA, bereits an die Arbeit gemacht und einen ersten Entwurf erarbeitet, der derzeit in der Behörde kursiert und mit den verschiedenen Gremien abgestimmt wird. Doch schon jetzt ist klar, dass die EASA den "U-SPACE" quasi als eine neue Art Luftraum-Kategorie betrachten möchte, in der niedrig fliegende Luftraum-Nutzer wie UAV und Hubschrauber koexistieren können und gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet ist. Schon im kommenden Dezember soll der vorliegende Entwurf zur Kommentierung öffentlich zugänglich gemacht werden.
Im Artikel 4 des Entwurfes steht, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten, die der EASA- Zuständigkeit unterliegen, mindestens einen "U-SPACE" einzurichten haben. Weiterhin soll dieser neuartige Luftraum als "Restricted Air- space" eingerichtet werden und zwar analog zur EU-Verordnung 2150/2005. "Restricted" bedeutet "beschränkt" und das wiederum heißt, dass hier für jeden Ein-, Aus- und Durchflug eine vorherige Genehmigung notwendig ist. Flugbeschränkungsgebiete sind in der bemannten Luftfahrt ein alter Hut. Wer sich mit dem Hubschrauber einem solchen Gebiet nähert, muss bei der Flugsicherung per Funk vorher um Erlaubnis fragen. Drohnen werden das künftig wohl automatisch tun, indem sie per Datenfunk eine Anfrage absenden und die Antwort auf demselben Wege erhalten.
Das Team von AIR WORK steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir prüfen Ihr Projekt gerne, inwieweit es mit den neuen Ansätzen zum "U-SPACE" in Berührung kommt und welche Schritte notwendig wären, um Ihr Vorhaben auf die neuen Regelungen auszurichten und anzupassen.